Direkt zum Inhalt

Inspektion von Gastank und Leitungen

Nach belgischem Gesetz* sind unsere Kunden als Betreiber verpflichtet, ihre Propangastanks mindestens alle 5 Jahre von einer anerkannten Prüfstelle oder EDTC überprüfen zu lassen**. Dies dient ihrer eigenen Sicherheit als Propangasnutzer. Die Inspektion des Antargaz-Gastanks wird von uns und ausschließlich von der von Antargaz beauftragten Prüfstelle durchgeführt.

Neben dem Tank müssen auch die Gasleitungen alle 5 Jahre von einer zugelassenen Prüfstelle mittels einer Dichtheitsprüfung kontrolliert werden. Die vorgeschriebene Prüfung der Gasleitung ist von der des Gastanks getrennt. Wir empfehlen unseren Kunden jedoch, nur einen Termin für beide Inspektionen zu vereinbaren. Das spart Zeit, Geld und Mühe.

Wir kümmern uns auch um die Inspektion der Gasleitung vom Tank bis zum Zählereingang. Der Kunde ist für die rechtzeitige Überprüfung der internen Rohrleitungen (Gasleitungen vom Zählerausgang bis zu den verschiedenen Verbrauchsgeräten) verantwortlich.

Bei der Inspektion der internen Rohrleitungen muss der Kunde in der Lage sein, dem Prüfer ein von seinem Installateur erstelltes Rohrleitungszertifikat vorzulegen. Liegt dem Kunden keine Bescheinigung vor, sollte er sich an den Installateur wenden, der die Rohre verlegt hat, damit er uns innerhalb von 3 Monaten eine Kopie zukommen lässt. Wenn wir die Bescheinigung nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht erhalten haben, sind wir verpflichtet, die Gasversorgung einzustellen.

Was muss der Kunde bei der Inspektion tun?

Um zu prüfen, ob die Gasleitung undicht ist, wird sie für eine bestimmte Zeit unter Druck gesetzt. Der Betriebshahn und die Absperrhähne müssen daher geschlossen werden. Außerdem bitten wir den Kunden, den Absperrhahn an jedem Gasgerät im Haus zu schließen. Dies erleichtert die Wiederinbetriebnahme des Gassystems. Wenn die Wiederinbetriebnahme nach der Inspektion nicht erfolgreich ist, wird ein Installateur hinzugezogen, der die Leitungen spült oder die Gasgeräte neu einstellt.

Was ist bei einem Defekt/Defekt der Gasleitung zu tun?

Sollte ein Leck oder ein anderer Defekt im oder vor dem Fassadeschrank festgestellt werden, werden wir uns darum kümmern. Defekte oder Mängel nach der Fassadeschrank gehen zu Lasten des Kunden. Sollten Reparaturen an der Innenleitung notwendig sein, fallen die damit verbundenen Kosten ebenfalls für diesen Kunden an, da er Eigentümer der Leitung ist. Alle undichten Stellen, Mängel und Verstöße, die im Prüfbericht aufgeführt sind, müssen behoben werden.

Was muss der Kunde jetzt tun?

Nichts. Der Prüfer wird sich mit unseren Kunden in Verbindung setzen, um einen Termin für die Inspektion(en) zu vereinbaren. Der Kunde muss lediglich sicherstellen, dass er dem Prüfer am Tag der Inspektion das Rohrleitungszertifikat vorlegen kann.

 

 

* Obligatorisch in Wallonien gemäß dem "Arrêté du gouvernement Wallon déterminant les conditions intégrales relatives aux dépôts de gaz de pétrole liquéfié en vrac (M.B. 28/07/2005) Chapitre V Art. 36"; Die Dichtheitsprüfung/Inspektion der Propangasanlage ist in Flandern ebenfalls vorgeschrieben und zwar gemäß "Vlarem II Art.5.17.3.1.8. / AGW vom 07-07-2005".

** EDTC: Externer technischer Überwachungsdienst

*** Rohrleitungszertifikat für Anlagen, die mit handelsüblichem Butan oder Propan betrieben werden, gemäß der Norm NBN D 51-006