Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Kreditabteilung wird Ihre Situation prüfen, um eine für Sie praktikable Lösung zu finden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie keine neue Bestellung aufgeben können, solange der überfällige Betrag nicht beglichen ist. Das Verbraucherschutzgesetz schreibt nämlich vor, dass Ihr Kundenkonto mindestens einmal im Jahr auf Null gestellt werden muss, damit Sie keine Schulden anhäufen. Dafür ist die Endabrechnung gedacht.