Hier finden Sie eine Erklärung einige Begriffe, die wir in unseren Unterlagen verwenden:
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die von Antargaz Energie kauft.
Privatkunde: Eine natürliche Person, die für nicht gewerbliche Zwecke Erdgas und Strom abnimmt.
Gewerbekunde: Eine natürliche oder juristische Person, die für gewerbliche Zwecke Erdgas und Strom abnimmt.
Partei oder Parteien: Kunde und/oder Antargaz.
Lieferung: Versorgung mit Erdgas und Strom an der Entnahmestelle.
Vertrag: Der Vertrag besteht aus:
- Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Dem Vertragsformular
- Der bei Unterzeichnung des Vertrags gültigen Tarifkarte
- Einer Anlage betreffend den Verpflichtungen des Öffentlichen Dienstes in Wallonien und in der Region der Hauptstadt Brüssel.
- Jede Zusatz oder schriftliche Änderung (z. B. Formular, Bestätigungsschreiben), worüber Einverständnis zwischen den Parteien besteht.
Entnahmestelle: Die Stelle des Niederdruckanschlusses im Verteilernetz, wo für Erdgas ein Durchsatz für einen Jahresverbrauch von < 1 000 000 kWh besteht. Die Entnahmestelle wird durch eine Adresse identifiziert und verfügt über einen einmaligen EAN-Code.
Messeinrichtung: Die Gesamtheit der Geräte zur Messung und/oder Zählung der Energieabnahme durch den Kunden an der Entnahmestelle.
Verteilernetz: Die Gesamtheit der Verbindungen für den Transport von Erdgas und Strom und die dazu gehörigen Hilfsmittelen fallend unter die Verantwortung des Gasnetzbetreibers.
Gasnetzbetreiber: Der Betreiber des landesweiten, regionalen oder lokalen Netzes für die Verteilung oder den Transport von Erdgas und Strom .
Tag des Empfangs: Bei allen Rechnungen und anderen Dokumenten wird davon ausgegangen, dass diese drei Kalendertage nach dem Versanddatum empfangen worden sind.