Mit der dritten Ausgabe der NBN D51-006, die seit dem 27. März 2017 gelten, ist die Verwendung des PLT-Rohrleitungssystems gemäß NBN EN 15266 auch für Propan- und Butangas im entspannten Zustand bis zu einem maximalen Betriebsdruck ≤ 0,5 bar zulässig.
Das PLT-Rohrleitungssystem besteht aus Edelstahl-Wellenrohren, die leicht einige Male von Hand eingefaltet werden können. Diese biegsamen Rohre werden vom Hersteller immer mit einer äußeren Schicht überzogen.
Die Rohre werden immer zusammen mit den vom Hersteller vorgeschriebenen Materialien verwendet. Rohre und Anschlüsse von verschiedenen Herstellern sind nicht austauschbar und dürfen unter keinen Umständen miteinander verbunden werden.
Nach der Dichtigkeitsprüfung muss jeder Anschluss mit einem vom Hersteller empfohlenen autovulkanisierenden Wickelband oder einem Thermocrimpschlauch isoliert werden. Dies ist notwendig, damit keine Feuchtigkeit zwischen dem Kunststoffmantel und dem Edelstahlwellenrohr eindringen kann und ein Lösen des Anschlusses durch Unbefugte unmöglich zu machen.
Das PLT-Rohrleitungssystem darf nur für Propan- und Butan-Anlagen verwendet werden, deren maximaler Betriebsdruck (MOP) ≤ 0,5 bar beträgt. Das bedeutet, dass das Rohrleitungssystem nur für den Rohrabschnitt nach dem Punkt der zweiten Entspannung oder, mit anderen Worten, nach der gemeinsamen zweistufigen Entspannung oder dem kombinierten Druckregler (UPSO-OPSO) zugelassen ist.
PLT-Rohre müssen, wenn sie wie Kupferrohre in die Wand oder den Unterboden eingebettet werden, mechanisch durch mindestens 2 mm dicken Stahl geschützt werden. Der mechanische Schutz ist immer korrionsbeständig. Darüber hinaus muss ein PLT-Rohr außerhalb des Gebäudes immer mit einem mechanischen Schutz bis zu 40 cm über und 20 cm unter dem Bodenniveau versehen sein. Dies ist auch bei einem Kupferrohr der Fall.
Ein PLT-Rohr kann nur eine begrenzte Anzahl von Biegungen aushalten. Daher ist es nicht als Alternative zum Elastomerschlauch für den Anschluss von Verbrauchsmaterialien geeignet. Das PLT-Rohrleitungssystem darf daher niemals hinter dem Absperrhahn eines Verbrauchergerätes eingesetzt werden.
Da das PLT-Rohrleitungssystem werksseitig immer mit einer Außenschicht beschichtet wird und die Verbindungen mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen autovulkanisierenden Wickelband oder Thermocrimpschlauch abgedeckt werden müssen, ist kein zusätzlicher Korrosionsschutz erforderlich.
Das PLT-Rohrleitungssystem wird als ein festes Rohr betrachtet und muss daher immer hiermit gestützt werden:
ODER
Montage- und Installationsanweisungen
Der Hersteller des PLT-Rohrsystems muss das Anschlussverfahren bereitstellen, das mindestens die folgenden Elemente umfasst:
Die Anweisungen des Herstellers und die Anweisungen der Norm NBN EN 15266 müssen jederzeit streng eingehalten werden.
Außerdem ist es wichtig, dass das Flussmittel zum Hartlöten eines PLT/Kupfer-Übergangsanschlusses nicht mit den PLT-Rohren in Kontakt kommt. Schließlich verursacht das Flussmittel eine beschleunigte Korrosion des rostfreien Stahls.